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Unfallversicherung

Täglich passieren Unfälle. Er kann immer und überall passieren, zu Hause, unterwegs, am Arbeitsplatz. Selbst verschuldet oder durch andere verursacht. Tragisch ist es, wenn ein bleibender Schaden verursacht wird. Vor den finanziellen Folgen schützt die private Unfallversicherung.

Was leistet die Unfallversicherung?

Die private Unfallversicherung gilt 24- Stunden, weltweit und schützt vor bleibenden Schäden bei einem Unfall. Egal ob der Unfall privat oder beruflich passiert. Definiert ist ein Unfall als, plötzlich, von außen unmittelbar auf den Körper einwirkendes Ereignis.

Die private Unfallversicherung kann individuell gestaltet sein. Meist ist eine Kapitalzahlung vereinbart, die sich anhand der Versicherungssumme sowie dem Grad der Beeinträchtigung bemisst. Der Grad der Beeinträchtigung ergibt sich aus der Gliedertaxe. Die Gliedertaxe bewertet den Verlust oder den Funktionsverlust eines Körperteils mit einem bestimmten Prozentsatz an Beeinträchtigung. Je höher die Beeinträchtigung nach einem Unfall ist, desto höher sollte die Kapitalzahlung sein. Dafür wird eine Progression vereinbart, zum Beispiel 350 %. Somit erhöht sich eine Grundsumme von 100.000 € bei 100 % Beeinträchtigung auf 350.000 €.

Erweitern lässt sich die Unfallversicherung mit Krankenhaustagegeld, Genesungsgeld und einer Todesfallleistungen.

Nicht empfehlenswert sind vereinbarte Unfallrenten, oder Verträge mit „Beitragsrückgewähr“. Unfallrenten verteuern einen Vertrag enorm und kommen meist erst zum Tragen bei einer Beeinträchtigung von 50 %. Wesentlich sinnvoller ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch gibt es keine Verträge zum Nulltarif, so dass sich eine „Beitragsrückgewähr“ rechnet.


Was kostet eine Unfallversicherung?

Die Unfallversicherung berechnet sich nach der Gefahrengruppe, d.h. je wahrscheinlicher ein Unfall ist desto höher ist der Beitrag. Körperlich tätige Personen zahlen mehr, als nicht körperlich tätige Personen. Kinder werden in den Kindertarif eingestuft. Zusätzlich richtet sich der Beitrag nach der vereinbarten Versicherungssumme und dem Leistungsumfang des Versicherers.

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