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Vermögensschadenhaftpflichtversicherung

Unerlässlich ist die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung für alle Berufe in denen geplant, verwaltet oder beraten wird. Wenn Fristen versäumt werden, Planungsfehler enorme Mehrkosten verursachen oder einfach falsch beraten wird, ist der finanzielle Schaden meistens enorm und kann schnell die eigene Existenz bedrohen. Nicht ohne Grund ist in einigen Berufsgruppen eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung gesetzlich vorgeschrieben.

Was deckt die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ab?

Unterläuft Ihnen ein Fehler, wodurch ihrem Kunden ein reiner Vermögensschaden entsteht, prüft die Versicherung zunächst die Haftung und ob die Ansprüche gerechtfertigt sind. Unberechtigte Ansprüche werden abgewiesen, notfalls vor Gericht. Berechtigte Ansprüche werden vom Versicherer übernommen.

Welchen Unterschied gibt es zur Betriebshaftpflichtversicherung?

In der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind reine Vermögensschäden versichert. In der Betriebshaftpflichtversicherung muss dem Vermögensschaden immer ein Sach- oder Personenschaden vorausgehen. Bei Rechtsanwälten, Steuerberatern, IT-Berufen, Hausverwaltungen, Architekten sowie Gutachtern ist die Wahrscheinlichkeit, dass dem finanziellen Schaden ein Sach- oder Personenschaden vorausgeht gering.

Wie hoch ist der Beitrag einer Vermögensschadenhaftpflichtversicherung?

Die Beiträge sind abhängig von dem ausgeübten Beruf und dem Leistungsumfang. Auch die Selbstbeteiligung beeinflusst maßgeblich den Beitrag. Ein zusätzlicher Faktor ist die vereinbarte Versicherungssumme. Als Berechnungsgrundlage dienen der Jahresumsatz und die tätigen Personen.

Haben Sie Fragen? Zögern Sie nicht uns anzusprechen.